Abwurfstange

Begriff Definition
Abwurfstange

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Eine abgeworfene Stange des Elch-, Rot-, Dam-, Sika- und Rehwildes. Zusammengehörige Stangen eines Jahres heissen Passstangen. Die Abbruchfläche einer Stange wird als Petschaft oder Siegel bezeichnet. Man sagt, je flacher der Petschaft, desto älter der Hirsch, was jedoch häufig nicht stimmt. Abwurfstangen unterliegen dem Jagdrecht und sind Eigentum des Jagdausübungsberechtigten. Zum Sammeln der Abwurfstangen ist nach dem BJG (§ 15 Abs. 1 Satz 2) die schriftliche Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten erforderlich. Mancherorts ist bei der Bevölkerung das Abwurfstangen Suchen (Harz: Zackelsuchen; Alpenland: Hörndlsuchen) üblich.