Jagd |
- 1) Als Jagd wird jedes rechtmäßige Aufsuchen, Nachstellen, Fangen und Erlegen von Wildtieren nach den Regeln des Jagdrechts und des jagdlichen Brauchtums bezeichnet. Die Jagd kann mit zugelassenen Waffen, Greifvögeln oder Frettchen ausgeübt werden.
- 2) Die Jagd ist das Jagdwesen und die Jagdwirtschaft schlechthin.
- 3) Mit Jagd wird auch das Jagdrevier bzw der Jagdbezirk bezeichnet: z.B.: Ich habe die Jagd in X. gepachtet.
- 4) Unter Jagd versteht man auch eine Jagdveranstaltung: z.B. Es wird zu einer Jagd (Gesellschaftsjagd) in A. eingeladen.
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