Raubzeug
Begriff | Definition |
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Raubzeug | Raubzeug ist der Sammelbegriff für alle freilebenden Tiere, die meist nicht dem Jagdrecht unterliegen und die u.U. Nutzwild töten bzw. dessen Bestand beeinträchtigen. Hierzu zählen Marderhund, Wanderratte, Waschbär, Elster, Rabenkrähe und Eichelhäher. Daneben fallen auch herrenlose wildernde Hunde und Katzen unter Raubzeug. Der Begriff Raubzeug wurde 1976 aus dem BJG als verketzernder und unnötiger Ausdruck gestrichen. |