Schlachtabfälle

Begriff Definition
Schlachtabfälle

Schlachtabfälle sind die nicht zum menschlichen Verzehr bestimmten Abfälle von geschlachteten Haustieren. Sie dürfen nur mit Genehmigung an Luderplätzen ausgelegt werden, da sie zur Verbreitung von Infektionskrankheiten wie z.B. der Schweinepest beitragen können. Sie unterliegen den Bestimmungen des Tierkörperbeseitigungsgesetzes.