Landschaftsschutzgebiet

Begriff Definition
Landschaftsschutzgebiet

Landschaftsschutzgebiete (DE: § 26 BNatSchG) schützen und erhalten Gebiete mit einer besonderen Vielfalt und Eigenart der Landschaft, einer hohen kulturhistorischen Bedeutung oder einem besonderen Wert für die Erholung. Gegenüber den Naturschutzgebieten handelt es sich hierbei in der Regel um großflächigere Gebiete mit geringeren Nutzungseinschränkungen. In einem Landschaftsschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Die Verordnung zu einem LSG enthält Verbote und Genehmigungsvorbehalte, die den Landschaftsraum vor Schädigung beispielsweise durch Baumaßnahmen oder Infrastrukturmaßnahmen schützen. Die Landnutzung bleibt in der bisherigen Form weiterhin möglich.

Synonyme: Landschaftsschutzgebiete