Unzuverlässigkeit

Begriff Definition
Unzuverlässigkeit

Hinsichtlich der Zuverlässigkeit werden im Waffenrecht und im Jagdrecht die so genannte „absolute Unzuverlässigkeit“ und die so genannte „Regel-Unzuverlässigkeit“ unterscheiden. Liegen die Tatbestandsmerkmale der Regel-Unzuverlässigkeit vor, ist davon auszugehen, dass die betroffene Person unzuverlässig ist; diese Regelvermutung kann jedoch in Einzelfällen widerlegt werden. Allerdings sind die meisten Widerlegungsversuche in der Praxis erfolglos. Bei Vorliegen der absoluten Unzuverlässigkeit besteht keine Möglichkeit diese zu widerlegen; die Unzuverlässigkeit ist als zwingend gegeben anzusehen.