Aufhaltekraft
Begriff | Definition |
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Aufhaltekraft | Grundsätzlich beinhaltet der Begriff der Aufhaltekraft nur die Fähigkeit eines Geschosses, einen Gegner möglichst schnell und zuverlässig aktionsunfähig zu machen, d.h. möglichst mit einem einzigen und dazu noch schlechten Treffer. Dadurch stehen Tötungs- bzw. Verletzungswirkung einerseits und Aufhaltekraft andererseits in hohem Masse in umgekehrtem Verhältnis zueinander. Denn wenn es gelingt den Gegner mit einem einzigen Treffer auf eine relativ ungefährliche Körperstelle aktionsunfähig zu machen, so ist das für den getroffenen weit weniger gefährlich, als wenn zur Erreichung der gleichen Aktionsunfähigkeit mehrere Treffer in lebenswichtige Organe oder gar Kopfschüsse notwendig sind. Ein Geschoss mit hoher Aufhaltekraft bietet deshalb nicht nur dem in Notwehr befindlichen Verteidiger eine größere Sicherheit, sondern ist auch dem beschossenen Angreifer gegenüber humaner und weniger gefährlich. |