1) Abbrennen ist die veraltete Bezeichnung für das Verkohlen der Federn (Borsten) des erlegten Schwarzwildes über einem Feuer.
2) Abbrennen wird auch als flammen bezeichnet. Nach den Naturschutzgesetzen verbotenes Abbrennen von Röhricht und Altgras im Frühjahr. Durch das Abbrennen werden u.a. zahlreiche Gelege bodenbrütender Vogelarten vernichtet.
3) Abbrennen des Treibladungsmittels in der Patrone