Trichinellose
Trichinellose ist eine weltweit verbreitete, für den Menschen schwere Krankheit, welche durch Trichinellen (=kleine, parasitisch lebende Rundwürmer) verursacht wird. Es gibt mindestens 8 Trichinella Arten, welche sich jedoch nur im Labor unterscheiden lassen. In der Schweiz wurde bislang einzig T. britovi nachgewiesen, es ist aber ebenfalls mit dem Vorkommen von T. spiralis zu rechnen. Abb. 1: In einer Muskelzelle eines Wildschweins eingekapselte Larve von Trichinella spiralis (links) und eine freie Larve (rechts). Trichinellose ist eine der wenigen parasitären Krankheiten, bei der sich der Parasit erst mit dem Tod des Wirtes verbreitet. Der Parasit ist darauf angewiesen, dass sein Wirtstier von einem anderen Tier gefressen wird. anschließenden an die Verdauung nisten sich die Larven des Parasiten in den Zellen des Dünndarms vom neuen Wirt ein. Hier entwickeln sie sich auch zu adulten Parasiten und pflanzen sich fort. Jedes Weibchen produziert hier bis zu 1'500 neue Larven. Diese verlassen den Darm und verbreiten sich im Körper des Wirtes vorwiegend über die Blutbahn. Ziel dieser Wanderung der Larven ist die Skelettmuskulatur. Dabei werden stark bewegte und gut durchblutete Muskeln besonders häufig befallen (z.B. Zwerchfell, Zunge oder Kaumuskeln). Am Zielort angelangt dringt jede Larve in eine Muskelzelle ein und verkapselt sich (Abb. 1). Diese verkapselten Larven sind klein und von blossem Auge nicht erkennbar (beim Wildschwein deutlich weniger als 1mm lang). So eingekapselt sind die Larven zwar inaktiv, dafür aber infektiös. Sobald nun ein neues Tier von diesem befallene Muskelfleisch frisst, beginnt der Zyklus von vorne. Von Trichinellen befallene Tierarten In Mitteleuropa können vorwiegend Säugetiere Träger von Trichinellen sein: bei den Wildtieren hauptsächlich Nagetiere (z.B. Ratten, Nutrias), Raubtiere (z.B. Füchse, Luchse) und Allesfresser (z.B. Wildschweine, Bären), bei den Haustieren vor allem Hausschweine, Pferde und Hunde. Befallsrate freilebender Wildschweine Mitteleuropa: Die Befallsrate freilebender Wildschweinen mit Trichinellen ist in Mitteleuropa gering und liegt meist im Bereich von (deutlich) weniger als 1%. Schweiz: Seit Jahrzehnten wurde bei uns kein Befall von Wildschweinen mit Trichinellen nachgewiesen. Hingegen zeigte sich ein regelmäßiger und häufiger Befall von Füchsen und Luchsen mit T. britovi. Wie erfolgt die Ansteckung? Die Infektion erfolgt - wie oben dargelegt - ausschliesslich über das Essen von Fleisch, welches mit infektiösen Trichinella Larven verseucht ist. Da verkapselte Larven mehrere Monate über den Tod des Wirtes hinaus noch ansteckend bleiben können, ist die Aufnahme von Aas ebenfalls gefährlich. Der äussere Kontakt mit befallenen Tieren ist hingegen unproblematisch. In der Vergangenheit steckten sich die meisten Menschen beim Verzehr verseuchten Fleisches von Schweinen und Pferden an. Wildschweine infizieren sich wahrscheinlich meist durch das Aufnehmen von verseuchtem Aas (z.B. Fuchskadaver). Krankheitsverlauf bei Mensch und Tier Mensch: Die Krankheit äussert sich beim Menschen unter anderem zuerst in Form von Muskelschmerzen und Steifheit, Ödemen im Gesichtsbereich sowie allgemeiner Schwäche. Sie kann in schweren Fällen zum Tod führen. Wildschwein: Beim Wildschwein verläuft die Krankheit für uns Menschen oft unauffällig, weshalb der Jäger niemals aufgrund äusserer Anzeichen auf einen Befall mit Trichinellen schliessen kann. Schutz des Menschen Die wichtigste Massnahme gegen eine Infektion besteht (a) in der präventiven Untersuchung des Fleisches auf Trichinellenund (b) in einer richtigen Zubereitung von Fleisch und Fleischprodukten. Die in der Schweiz vorkommende Trichinella Art wird durch anhaltende Hitze und Kälte abgetötet (wärmer 70°C während mindestens 1 Minute, oder kälter -25°C während mehr als 3 Wochen). Das Salzen und Pökeln hingegen tötet die Larven kaum ab (Æ Vorsicht bei Wurstwaren, Trockenschinken). Gegen die nördlich vorkommende T. nativa ist das Tieffrieren jedoch kein Schutz (Æ Vorsicht bei Robben- und Bärenfleisch). Gibt es eine Pflicht zur Untersuchung? In der Schweiz erlegte Wildschweine: Gemäss der Tierseuchenverordnung ist Trichinellose eine zu überwachende Seuche (Art. 5 und 291). Die Fleischhygieneverordnung ihrerseits hält fest, dass sämtliche erlegten Wildschweine welche in Verkehr gebracht werden, auf Trichinellen zu untersuchen sind (Art. 34 und 35). Von dieser Pflicht zur Untersuchung ist einzig solches Wild ausgenommen, welches für den Eigenverbrauch bestimmt ist. Der verantwortungsvolle Jäger beseitigt jedoch auch dieses Eigenrisiko durch eine entsprechende Untersuchung. Im Ausland erlegte Wildschweine: Um zu verhindern, dass gefährliche Seuchen in die Schweiz eingeschleppt werden, ist die Einfuhr von Wildschweinen, welche der Jäger im Ausland erlegt hat, speziell geregelt. (Verordnung über die Ein- Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten, Art. 37 u. 46 und Zirkular des Bundesamtes für Veterinärwesen BVET vom 1. Juli 2003). In jedem Falle müssen die ganzen Tierkörper an der Grenze angemeldet und verzollt werden. Je nach Herkunftsregion und Verwendungszweck des Wildes ergeben sich dann Unterschiede: Entweder darf das Stück (a) ohne weitere Bewilligung, (b) nach Vorlage eines tierärztlichen Zeugnisses über die Freiheit von Trichinellen und Bandwurmfinnen oder (c) erst nach einer grenztierärztlichen Untersuchung importiert werden. Weil Wildschweine je nach Situation nur aufgrund einer schriftlich beantragten Bewilligung importiert werden dürfen, empfiehlt sich eine vorgängige Abklärung beim BVET (Tel. 031-323 85 24)! Vorgehen zur Untersuchung Trichinellenbefall wird im Labor meist anhand der eingekapselten Larven nachgewiesen. Zur Diagnose dient beim Wildschwein ein Stück vom Zwerchfellmuskel (idealerweise von den Zwerchfellpfeilern, oberhalb dem Durchgang der Speiseröhre). Alternativ ist auch die Kau- und Zungenmuskulatur geeignet. Zur Untersuchung wird ein kleines Stück Muskel (mind. 20 g) in einen Plastiksack verpackt und durchgekühlt (kein Tieffrieren). Der Versand erfolgt wenn möglich Express, die Öffnungszeiten der Labors sind zu beachten. Jeder einzelnen Probe ist ein Untersuchungsantrag beizulegen. Bei mehreren gleichzeitig eingesandten Proben ist jegliche Verwechslung zwischen Proben und zugehörigen Formularen auszuschliessen. Die Untersuchung ist für den Antragsteller kostenpflichtig (ca. Fr. 20.- bis 30.- pro Probe). Das Labor teilt dem Jäger unverzüglich und schriftlich mit, ob das Stück von Trichinellen befallen (= positives Ergebnis), oder frei davon ist (= negatives Ergebnis). Was tun bei verseuchtem Wildbret? Wildbret, welches von Trichinellen befallen ist, darf keinesfalls verzehrt, an Tiere verfüttert oder in der Natur entsorgt werden. Vielmehr muss der gesamte Tierkörper als tierischer Abfall in eine Kadaversammelstelle verbracht werden (Fleischuntersuchungsverordnung Anhang 3). Klarheit bei der Vermarktung Um beim Käufer keine Zweifel über die Trichinellenfreiheit des veräusserten Wildbrets offen zu lassen empfiehlt sich, dass der Jäger zu jedem Stück Schwarzwild eine Kopie des Untersuchungsergebnisses überreicht.