Fehljagd

Begriff Definition
Fehljagd
  • 1) Als Fehljagd bezeichnet man eine Jagd, bei der es der Bracke nicht gelingt, das Wild zu wenden oder sonst vor die Schützen zu bringen. Zu Fehljagden kommt es durch vorzeitiges Abbrechen der Fährtenarbeit z.B. ungünstige Witterung, mangelnden Fährtenwillen, Verschwinden des Fuchses im Bau oder durch falsches Anstellen der Schützen.
  • 2) Fehljagd ist eine erfolglose Jagd bei Eingestellten Jagen, wenn sich der gewünschte Erfolg nicht eingestellt hat. Eine Fehljagd liegt auch vor, wenn bei einem Trieb kein Wild vor die Stände gebracht wird.
  • 3) Fehljagen ist ein leeres Jagen, in dem man das Wild, auf das gejagt wird, nicht findet.
Synonyme: Fehljagen