Kleines Jägerrecht

Begriff Definition
Kleines Jägerrecht

Als Kleines Jägerrecht bezeichnet man den Anspruch des Erlegers oder der angestellten Jäger auf die essbaren Teile des Aufbruchs. Noch heute hat derjenige, der das Wild aufgebrochen hat, Anspruch auf Herz, Leber, Nieren, Lunge und Zunge.