Flankenverschluss

Begriff Definition
Flankenverschluss

Flankenverschluss

Flanken-Verschluss

Grundsätzliche Konstruktonsmerkmale:

Beim Flankenverschluss befinden sich am Laufbündel beidseitig Bohrungen in die Zapfen aus der Basküle verriegeln. Sie haben i.d.R. keine Laufhaken.
Seitliche Flankenstücke am Laufteil (1) mit Länksbohrung am Verschlussgehäuse (2) greifen ineinander und werden durch zusätzliche Stifte (Keile) (3) verriegelt. Hierdurch wird eine relativ niedrige Bauart ermöglicht.

Verwendung:
Bockflinten, Bockbüchsflinten