Abschussplan Österreich

Begriff Definition
Abschussplan Österreich

Gewisse Wildtiere unterliegen in Österreich der Abschussplanung. Nur durch behördliche Bewilligung oder Verfügung ist es zulässig, einen Abschuss dieser Tierarten vorzunehmen. Im Rahmen der Abschussplanung sind die bewilligten oder verfügten Abschüsse auch tatsächlich durchzuführen. Abschussplanungen gibt es, Schwarzwild ausgenommen, bei allen Schalenwildarten und bei den Rauhfußhühnern. In manchen Bundesländern ist auch das Murmeltier abschussplanpflichtig.
Für jedes Jagdgebiet ist vom Jagdausübungsberechtigten oder von seinem Jagdaufseher eine Abschussliste („jagdliches Kassabuch“) zu führen. Einmal jährlich ist diese Abschussliste der Behörde zur Überprüfung der durchgeführten Abschüsse vorzulegen. Auch im Rahmen einer einmal jährlich stattfindenden Trophäenschau (Hegeschau) werden die durchgeführten Abschüsse überprüft. Alle Trophäenträger (Geweih- und Hornträger) sind von den Erlegern vorzulegen. Die Abschüsse werden nach Geschlecht und Altersklassen bewertet und mit den Abschussplänen verglichen.