Eingewöhnungsgatter

Begriff Definition
Eingewöhnungsgatter

Das Eingewöhnungsgatter oder Eingewöhnungsgehege ist ein vollständig eingefriedete Freigehege, in denen Wild, hauptsächlich Schalenwild (z.B. Muffel- und Damwild), zum Zwecke der Einbürgerung oder Wiedereinbürgerung in der natürlichen Umgebung seines zukünftigen Lebensraumes gehalten wird. Eingewöhnungsgatter sollen in ruhigen und störungsfreien Gebieten liegen und die Umzäunung soll mindestens 2 m hoch sein. Solange sich das Wild im Gatter befindet, muss für ausreichende Fütterung gesorgt sein.

Synonyme: Eingewöhnungsgehege