Jägerhaber

Begriff Definition
Jägerhaber

Der Jägerhaber war eine früher im Salzburger Land erhobene Abgabe, die diejenigen Jäger erhielten, die das Raubwild dezimierten. Ursprünglich waren hierfür Landjäger bestellt, die zur Haltung von Bärenhunden verpflichtet wurden. Später ging dies auf die fürstlichen Jäger über. Der Jägerhaber wurde in der Folge den Oberjägern zur Haltung eines Reitpferdes überlassen. Eine ähnliche Abgabe war im Pustertal (damals österreichisch, heute Südtirol) das Forstfutter.