Falkenbann
Begriff | Definition |
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Falkenbann | Der Falkenbann war früher das alleinige Recht in einem gebannten Wald Falken einzufangen zu dürfen. Der Falkenbann wurde bereits durch Kaiser Otto I. (912-973) dem Bischof von Chur verliehen. |
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Falkenbann | Der Falkenbann war früher das alleinige Recht in einem gebannten Wald Falken einzufangen zu dürfen. Der Falkenbann wurde bereits durch Kaiser Otto I. (912-973) dem Bischof von Chur verliehen. |