Bei der 1868 von Col. S. V. Benet patentierten „Benetzündung“ befindet sich der Anzündsatz zentral zwischen dem Hülsenboden und einem eingelegten Näpfchen. Diese Art der Herstellung lässt nur eine zylindrische Hülsenform zu, weil nach Einsatz des Innenbodens mit der Anzündmasse ein Einziehen von Hülsenmund und -schulter nicht mehr möglich ist.
Der Hülsenboden ist eben. Gehalten wird das eingelegte Näpfchen durch zwei Einkerbungen. Das eingelegte Näpfchen diente gleichzeitig auch als Widerlager (Amboss) für den auslösenden Schlagbolzen und verfügt über zwei Zündkanäle, die seitlich der Zündmasse gegenüberliegend angelegt waren. Anders als die modernen Zentralfeuerpatronen mit Boxer- oder Berdanzündung stellt dieses Patent eine Innenzündung dar, weil sich die Zündmasse innerhalb des bis auf die Zündkanäle zum Pulver abgedichteten Näpfchen befindet. Gefertigt wurden Patronen dieses Typs bei Frankfort Arsenal in den USA. Munition mit Benetzündung wurde wegen ihrer zuverlässigen Zündung und ihrer gasdichten Eigenschaft bis nach der Erfindung der Boxerzündung im Jahr 1878 bei der US-Armee verwendet.