Jagdglossar der DDR
Das 1953 veröffentlichte Jagdgesetz der DDR wurde mit den Worten „die Jagd gehört dem Volk“ ✅ kommentiert. Das Jagen in der DDR war ein Volksjagdrecht. Jagdflächen wurden vom Staat zur Verfügung gestellt. Das geschossene Wild musste als Eigentum des Volkes bei der staatlichen Wildannahmestelle abgeliefert werden.
Das hier begonnene Glossar mit Jagdbegriffen zur Jagd der DDR ist nicht vollständig und wird nach und nach in unregelmäßigen Abständen ergänzt werden.
Biberratte Darss DDT Der Jagteuffel Einigungsvertrag Informationsblatt Inspektion Staatsjagd jagdbaren Tiere ISJ Jagdeignungsprüfung Jagdgebiet Jagdgebietsverantwortlicher Jagdgemeinschaften Jagdgesellschaft |
Jagdgruppe Jagdjahr Jagdprüfung Jagdschloss Hubertusstock Jagdteilnahmeschein Jagdteilnehmer Jagdwesen Jagdwirtschaftsfläche Jagdzeitschrift JEP Kollektivjagd Nutria Schorfheide Schützenanteil Schwarzwildbracke |
Schweinekopf Sonderjagdgebiete Sonderstützung Staatlich beauftragte Jagdberechtigte Staatliche Jagdwirtschaften Staatsjagdgebiete StJG StJW Tierwissenschaftler Stubbe Tierwissenschaftler Bruchholz Unsere Jagd VDF Verband Deutscher Falkner Wildannahmestelle Wildbretstützung |