Jagdglossar der DDR

Das 1953 veröffentlichte Jagdgesetz der DDR wurde mit den Worten „die Jagd gehört dem Volk“ ✅ kommentiert. Das Jagen in der DDR war ein Volksjagdrecht. Jagdflächen wurden vom Staat zur Verfügung gestellt. Das geschossene Wild musste als Eigentum des Volkes bei der staatlichen Wildannahmestelle abgeliefert werden.
Das hier begonnene Glossar mit Jagdbegriffen zur Jagd der DDR ist nicht vollständig und wird nach und nach in unregelmäßigen Abständen ergänzt werden.

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