Hundeausbildung
Die Grundabrichtung ist Voraussetzung für ein ordentliches Jagen mit dem Jagdgebrauchshund. Ziel der Grundabrichtung ist die restlose Unterordnung. Dies kann erreicht werden, wenn folgende Grundsätze beachtet werden:
Bei Fehlleistung des Hundes sich selber fragen:
- “welche Fehler habe ich gemacht“;
- blitzschnell loben bei erwünschtem Verhalten,
- tadeln (keine Prügel) z.B. mit “Pfui“ oder “Nein“ bei unerwünschtem Verhalten;
- sich konsequent Durchsetzen;
- Verwendung zweckmäßiger Geräte (Leinen, Halsung, Apportiergegenstände);
- Lernen durch Wiederholung, gleiche und kurze Lautzeichen benutzen;
- viel Ruhe, Geduld, Ausdauer, Willen und Zähigkeit mitbringen und immer Wissen, dass der Hund keine logische Überlegungen machen kann, sondern sein Verhalten nach den gemachten Erfahrungen einrichtet.
Die Grundabrichtung soll folgende Abrichtfächer umfassen:
- Leinenführigkeit
- Sitz
- Ablegen (Halt)
- Gehen frei bei Fuss
- Apportieren
Mit einem in der Grundabrichtung durchgearbeiteten Hund kann man schon jagen.
Zur Überleitung in die Praxis gehören:
- Arbeit auf der Schleppe
- Arbeit auf der künstlichen Fährte
- Vorarbeiten auf die praktische Wasserjagd