Atzungsrecht
Begriff | Definition |
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Atzungsrecht | Das Atzungsrecht war im Mittelalter eine Dienstbarkeit, die Untertanen ihren Herren zu erbringen hatten. Jagdherr und Bedienstete, einschliesslich der Hunde und Pferde, hatten häufig das Recht, während der Jagd in Höfen, Klöstern usw. Unterkunft, Essen und Futter zu verlangen. Jäger, Hunde und Pferde wurden aber auch oft ständig längere Zeit in Dörfern und Klöstern untergebracht. Die Befugnis, das Atzungsrecht zu fordern, ging teils auf den Besitz bestimmter Güter zurück, teils auf Verträge oder altes Herkommen. Manche Holzberechtigungen haben ihren Grund in der Atzungspflicht. Später traten an die Stelle des Atzungsrechts Geld- und Naturalabgaben, wie Herbergegeld, Futterhafer und Atzgeld usw. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts erlosch das Atzungsrecht. |