Jagdordnung |
- 1) Die Jagdordnung sind die Grundregeln der Jagd zu Pferde, die gültig sind für alle Reitjagden und ist seit 1971 für alle Meuten in Deutschland festgelegt.
- 2) Jagdordnung wurde früher ein Gesetz genannt, das die Pflege und die Ausübung der Jagd zum Inhalt hatte. In Ausübung der Jagdhoheit erliessen die Landesherren die Jagdordnungen gewöhnlich zusammen mit den Forstordnungen. Sie wurden für fast jede Provinz erlassen und enthielten administrative Bestimmungen über die Verwaltung der landesherrlichen Jagden, Gebote und Verbote zum Schutz des gesamten Wildbestandes und des Jagdrechts sowie Bestimmungen über die Jagdgerechtigkeiten. Die Pfalz-Zweibrückensche Forstordnung von 1785 befahl z.B., dass die Unterthanen keine spitzen Pallisaden an ihren Zäunen haben sollten bei 10 fl. Strafe und überdies Bezahlung des gespiessten Wildes. Kaiser Josephs II. Jagdordnung von 1786 bestimmte: Der Jagdinhaber müsse allen Wildschaden vergüten. Der Wildschadensersatz war sonst nur im bayerischen und im preussischen Landesrecht erwähnt. Die Jagdordnungen früherer Zeit sind in etwa mit den heutigen Jagdgesetzen vergleichbar.
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