Vollmantelgeschoss
Beim Vollmantelgeschoss ist der gesamte Bleikern einschließlich des Geschosskopfes vom Mantel umhüllt, beim Teilmantelgeschoss bleibt der Geschosskopf frei.
Vollmantelgeschosse haben daher hohe Durchschlagskraft, aber geringe Zerlegungsbereitschaft. Sie sind deshalb für die Jagd nur in wenigen Sonderfällen zweckmäßig. Denn anders als die Munition der Militär- und Polizeiwaffen, die den Gegner nur kampfunfähig machen soll, ohne unbedingt tödlich zu wirken, soll ein Jagdbüchsengeschoss das Wild möglichst rasch und schmerzlos töten. So erklärt es sich, dass Vollmantelgeschosse für die Jagd in der Regel ungeeignet (meist sogar als Tierquälerei zu betrachten) sind, wie umgekehrt die Verwendung von Teilmantelgeschossen (Dum-Dum-Geschossen) im militärischen Einsatz völkerrechtlich verboten ist.
Jagdlich können Vollmantelgeschosse nur in zwei Extremfällen sinnvoll verwendet werden:
- Auf sehr starkes exotisches Großwild (Büffel, Elefant, Nashorn), wo die starke Durchschlagskraft des Vollmantels erforderlich ist und das Geschoss trotzdem in der Lage bleibt, seine ganze Auftreffenergie im Wildkörper abzugeben und in tötende Wirkung umzusetzen.
- Beim gelegentlichen Schuss auf schwaches Niederwild, wenn eine geringe Wildbretzerstörung und ein balgschonender, kleiner Ausschuss gewünscht wird, wie z.B. bei Spiel- oder Auerwild, Murmeltier, Fuchs oder Marder.
Die weitere Einsatzmöglichkeit im Jagdschutz gegen Wilderer fällt nicht in den jagdlichen, sondern in den polizeilichen Verwendungsbereich.