Darunter fällt auch das Wild, das nach dem Jagdrecht ganzjährig geschont wird.
In Deutschland, Österreich und der Schweiz regeln Jagdgesetze und -verordnungen die Jagd und die Hege des Wildes.
Einteilung des Wildes
Bei der Einteilung des Wildes treten biologisch, jagdsprachlich und jagdhistorisch betrachtet Überschneidungen auf. Im Jagdrecht und in der jagdlichen Praxis wird das Wild grob in Haarwild und Federwild unterschieden.
Haarwild
Zum Haarwild zählen die dem Jagdrecht unterliegenden Säugetiere.
Federwild
Als Federwild werden die dem Jagdrecht unterliegenden Vögel bezeichnet.
Schalenwild
Das Schalenwild umfasst die dem Jagdrecht unterliegenden Paarhufer (Hornträger, Geweihträger und das Schwarzwild) – deren Klauen werden in der Jägersprache als „Schalen“ bezeichnet.
Zum Hochwild zählt alles Schalenwild mit Ausnahme des Rehwildes. Weiterhin gehören das Auerwild, der Steinadler und der Seeadler zum Hochwild. Früher gehörten regional auch andere Tierarten wie Bär, Luchs oder Kranich dazu. Alles übrige Wild gehört zum Niederwild. Der Begriff Hochwild ist historisch entstanden. Er bezeichnete Wild, dessen Jagd besonders geschätzt wurde und die deshalb dem hohen Adel (Hohe Jagd) vorbehalten war. Das Niederwild durfte hingegen auch von anderen Personengruppen bejagt werden (Niedere Jagd).
Im jagdlichen Sprachgebrauch wird zusätzlich unterschieden nach:
Raubwild
Die dem Jagdrecht unterliegenden Beutegreifer, Greifvögel und der Kolkrabe.
Grosswild
Besonders starkes Wild wie Dickhäuter, Grosskatzen, Wisent, Bär
Ballenwild
Die zum Niederwild gehörenden Tierarten Feldhase und Wildkaninchen
Rauhwild
Alle Pelztiere („Rauh“ ist ein altes Wort für Fell, vergl. Rauchwaren)