Falknerei
Begriff | Definition |
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Falkenfang |
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Falkenhof | Falkenhöfe und Greifvogelwarten sind Einrichtungen von falknerischen Organisationen oder Privatpersonen, in denen Greifvögel aufgezogen, gehalten, zur Falknerei (Beizjagd) abgetragen aber auch trainiert werden. In der Bundesrepublik Deutschland:
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Falkenjunge | Als Falkenjungen bezeichnet man einen Jungen, der einem Falkner beim Abtragen und bei der Pflege der Beizvögel behilflich ist und die Falknerei erlernt. |
Falkenkaiser | Falkenkaiser ist die Ehrenbezeichnung für Kaiser Friedrich II. Der Falkenkaiser, schrieb das bekannte Werk De arte venandi cum avibus - Über die Kunst, mit Vögeln zu jagen (erstmals 1596 erschienen), das heute noch klassischen Wert hat und von seinem Sohn, König Manfred, mit Anmerkungen versehen wurde. Eine vollständige Übersetzung dieses hervorragenden sechsbändigen Werkes durch Prof. C. A. Willemsen - mit ausführlichem Kommentar - erschien 1964 im Insel Verlag. |
Falkenlager | Falkenlager war die Bezeichnung für eine früher verwendete komplizierte Fangvorrichtung zum Falkenfang. Die Anlage bestand aus Locktauben und Taubenattrappen, einem Raubwürger als Melder, einem oder mehreren Klappbogennetzen oder Tellernetzen, die von Hand betätigt wurden, und einer Hütte für den Falkner. |