Hege
Begriff | Definition |
---|---|
Bannforst | Der Bannforst ist im Unterschied zum Bannwald ein Wald- und Jagdgebiet, in dem nur dem Inhaber der Bannrechte Forstnutzung und Jagd erlaubt und allen anderen diese dagegen bei hohen Strafen untersagt waren. Der Bannforst diente durch den Wildbann ursprünglich der Erhaltung der Jagd, später auch der Schonung des Holzes. Entsprechende Rechte galten auch für Gewässer (Banngewässer). Das Recht des Bannforsts war bis ins 13. Jahrhundert ein Königsbann und ging mit Dekret des Kaisers Friedrich II. auf die Landesherren über, die das Jagdrecht in ihrem gesamten Territorium beanspruchten und mit der Zeit die mit dem Bannforst verbundenen sonstigen Befugnisse zur staatlichen Forstwirtschaft fortentwickelten. |
Barren |
|
Barrensulze | Bei der Barrensulze werden die Lecksteine direkt in einen Barren gelegt, der auf ca. 50 cm hohen Stangen befestigt ist. |
Biotophege | Unter Biotophege versteht man die auf die Lebensansprüche der wildlebenden Tiere und Pflanzen ausgerichtete Sicherung, Pflege und Gestaltung der Lebensräume. In Bezug auf die wildlebenden Tiere ist Biotophege die Erhaltung und Verbesserung von Feuchtgebieten, die Anlage ausreichender Deckungs- und Äsungsflächen (z.B. Raine, Hecken, Feldgehölze und Waldränder). Die Biotophege beinhaltet auch das Verbot des Abbrennens von Böschungen, Hecken, Rainen und Getreidestoppeln, den Verzicht auf übermässige Düngung und den integrierten Pflanzenschutz (statt ausschliesslich chemischen Pflanzenschutz). |
Bruthütte | Die Bruthütte (Brutkörbe) ist eine künstliche Nistgelegenheit für Wildenten und soll als Hegemassnahme dort aufgestellt werden, wo es den Wildenten an natürlichen Nistgelegenheiten (Schilf, Hecke, Röhricht, Kopfweiden usw.) fehlt. Die Hütten oder Körbe ruhen auf Pfählen, die mit einer Blechmanschette gegen Wanderratten geschützt werden. Zweckmässigerweise sollten sie mit Schilf getarnt werden. |