Brauchtum

Begriff Definition
Gamsbart

Der Gamsbart besteht aus den langen Haaren (Leithaaren) entlang der Wirbelsäule des Gamsbocks. Er wächst ab dem Frühjahrshaarwechsel und wird beim Haarwechsel im Herbst nicht abgestoßen. Er erreicht seine größte Länge im Dezember und wird, wenn das erlegte Stück noch warm ist, vor dem Aufbrechen, damit der Bart weder beschmutzt noch beschädigt wird, aus dem Rückenhaar sorgfältig gerupft und später gebunden. Auch Geißen haben einen Bart, doch ist dieser kürzer und weniger schön. Ein Gamsbart soll schwarzbraun, nicht grau und nicht rotbraun, sein, einen bis zu 3 mm langen Reif (helle Spitzen) haben und mindestens 18 cm lang sein. Ohne Reif wird er als blind bezeichnet. Der Gamsbart ist sehr empfindlich, besonders gegen Sonne, Regen und Schnee. Er wird dadurch spröde und bricht. Am besten bewahrt man ihn in einer Papprolle auf und steckt ihn nur bei besonderen Anlässen, auf den Hut.

Hauer
  1. hausendes Schwein, hauendes Schwein, hauend Schwein , gutes Schwein genannt, bezeichnet einen Keiler von 5-6 Jahren.
  2. auch Gewehre oder Wetzer genannt, Eckzähne im Unterkiefer des Keilers. Zusammen mit den Haderer im Oberkiefer (Obergebrech) bilden sie die Keilerwaffen. Hauer war ursprünglich der Begriff für alle Waffen des Keilers.
Hauptbruch

Hauptbruch

Vom armlangen Hauptbruch (selten Hinweisbruch genannt) soll eine Signalwirkung ausgehen. Deshalb ist die Astunterseite befegt. Er wird im Boden steckend, am Boden liegend, auf Bäumen, Sträuchern, Zäunen etc. hängend angebracht. Der Hauptbruch mahnt zur Vorsicht oder Aufmerksamkeit, dient aber auch als Hinweis auf weitere Bruchzeichen. Wird er von einem Jäger entdeckt, bedeutet dies für ihn, dass er sich umsehen und suchen soll, wo etwas los ist.

Synonyme - Hinweisbruch
Hornfessel
  • Die Hornfessel, auch Gehänge, Gehenke genannt, ist der Riemen, an dem das Jagdhorn getragen wird.
  • In der alten Berufsjägerausbildung durfte der Lehrling ab dem zweiten Lehrjahr die Hornfessel tragen.
  • Früher bestand die Hornfessel bei den Jägerburschen aus einem einfachen schwarzen, ca. 1,5 cm breiten Glanzlederriemen mit Stahlbeschlägen. Bei den höheren Jagdbeamten war sie aus grünem Saffian, ca. 5 cm breit, mit silbernen oder goldenen Tressen und Silberbeschlägen.
  • Ein Ende an einem Hirschgeweih wird nach überliefertem Brauch nur dann gezählt, wenn die Hornfessel daran hängenbleibt.
Jägerrecht

Als kleines Jägerrecht bezeichnet man den Anspruch des Erlegers oder der angestellten Jäger auf die essbaren Teile des Aufbruchs. Auch heute noch hat derjenige, der das Wild aufgebrochen hat, Anspruch auf Herz, Leber, Nieren, Lunge und Zunge.

Das große Jägerrecht ist heute nicht mehr üblich!
Es wird in Urkunden ab dem 13. Jahrhundert erwähnt und war Naturalentlohnung für Berufsjäger gedacht. Es bestand aus dem Haupt (Geweih, Grandeln, Waffen), Träger bis einschließlich der dritten Rippe, sowie dem Geräusch (Herz, Leber, Lunge, Milz und Nieren), dazu Decke und Feist.

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Synonyme - Naturalentlohnung