Kirrung
Begriff | Definition |
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Kirrung | Die Kirrung ist eine Abschusshilfe, an der kleinere Futtermengen (Kirrmittel) ausserhalb von festen Fütterungsanlagen gelegentlich ausgebracht werden, um Wild anzulocken. Soweit nach Landesrecht erlaubt, finden für die einzelnen Wildarten folgende Kirrmittel Verwendung:
Einige Bundesländer verbieten das Ausbringen von Erzeugnissen, die tierisches Protein enthalten, und das Kirren mit Lebensmittelresten. Zu beachten ist in jedem Fall, dass Lebensmittelreste nur nach Erhitzung verfüttert werden dürfen. Das Anludern mit Schlachtabfällen ist nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz verboten. Ob die Kirrung auch als Fütterung (dann: Abschussverbot) anzusehen ist, ist teilweise heftig umstritten; daher sind die Regelungen in den jeweiligen Landesjagdgesetzen zu beachten. Schwarzwild hingegen darf nach den meisten Landesjagdgesetzen an der Kirrung erlegt werden. |