Jagdkunde

Begriff Definition
Abschiessen
  • 1) Abschiessen bedeutet dem Wild einen Körperteil z.B. Haare, Lauf etc. wegschiessen. Beim Federwild nur für das Abschiessen der Federn und des Schnabels üblich, bei den Greifvögeln für das Abschiessen der Fänge und beim Wassergeflügel für das Abschiessen der Latschen oder Ruder. Bei Federwild, dessen Beine als Ständer bezeichnet werden, spricht man von Ständern. Für das Treffen oder Wegschiessen des Flügelknochens wird bei allem Federwild der Ausdruck flügeln gebraucht.
  • 2) Abschiessen bedeutet auch ein Gewehr abfeuern bzw. einen Schuss abgeben.
  • 3) Den Abschuss tätigen, d.h. das Wild erlegen (abschiessen).
Abschneiden
  • 1) In einigen Regionen bezeichnet das Abnagen der Baumstämme und Äste durch den Biber auch als abschneiden.
  • 2) Wenn der Jagdhund seine Leine durchbeisst wird das auch abschneiden genannt.
  • 3) Das Abnagen von Halmen durch den Hasen nennt man auch abschneiden.
  • 4) Abschneiden ist das Abtreten von Gräsern durch den Rothirsch. Der sogenannte Abtritt oder Abschnitt gehört zu den Hirschgerechten Zeichen.
  • 5) Das Abnagen und Abbeissen von Zweigen und Ästen durch das Eichhörnchen, nennt man auch abschneiden.
  • 6) Das Wegschiessen der Haare vom Wildkörper (Abschusshaar oder Schnitthaar) nennt man auch abschneiden.
  • 7) Ein Treiben zweiteilen oder abschneiden. Jeder Teil heißt Abschnitt.
Abschuss
  1. Erlegen eines Stück Wildes
  2. Eine bestimmte Zahl einer Wildart, die gemäß Abschussplan in einem Revier geschossen werden soll (darf) oder geschossen worden ist.
Abschussbock

Als Abschussbock bezeichnet man einen schlecht veranlagten Rehbock, der nach Körperbau, Gehörngewicht und Gehörnentwicklung nicht dem Hegeziel entspricht und deshalb geschossen werden soll. Ein junger, ein- bis zweijähriger Bock gilt als Abschussbock, wenn er Ende Juni noch nicht gefegt hat. Zu den abschussnotwendigen jungen Böcken zählen auch die Knopfspiesser. Bei den mittelalten, drei- bis fünfjährigen Böcken sollten alle abnormen, schwachstangigen und schlecht vereckten Böcke dem Abschuss unterliegen. In dieser Altersklasse kann aber ein Bock als Abschussbock auch dann angesehen werden, wenn er hinsichtlich Gehörnmasse, Perlung, Stangenhöhe oder Auslage gegenüber anderen Rehböcken bei gleichen Standortverhältnissen merklich zurückbleibt. Der alte, ab dem sechsten Jahr zählende Bock hingegen gehört grundsätzlich und unabhängig von der Güte des Gehörns zu den "abschusswürdigen" Böcken, den sogenannte Ernteböcken.

Abschussnotwendig

Wild wird als abschussnotwendig bezeichnet, wenn es wegen schlechter Entwicklung (Kümmerer; beim Muffelwild z.B. auch Einwachser) sowie Krankheit, Überalterung oder wegen Verletzung bevorzugt erlegt werden soll.