Jagdkunde
Begriff | Definition |
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Abschiessen |
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Abschneiden |
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Abschuss |
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Abschussbock | Als Abschussbock bezeichnet man einen schlecht veranlagten Rehbock, der nach Körperbau, Gehörngewicht und Gehörnentwicklung nicht dem Hegeziel entspricht und deshalb geschossen werden soll. Ein junger, ein- bis zweijähriger Bock gilt als Abschussbock, wenn er Ende Juni noch nicht gefegt hat. Zu den abschussnotwendigen jungen Böcken zählen auch die Knopfspiesser. Bei den mittelalten, drei- bis fünfjährigen Böcken sollten alle abnormen, schwachstangigen und schlecht vereckten Böcke dem Abschuss unterliegen. In dieser Altersklasse kann aber ein Bock als Abschussbock auch dann angesehen werden, wenn er hinsichtlich Gehörnmasse, Perlung, Stangenhöhe oder Auslage gegenüber anderen Rehböcken bei gleichen Standortverhältnissen merklich zurückbleibt. Der alte, ab dem sechsten Jahr zählende Bock hingegen gehört grundsätzlich und unabhängig von der Güte des Gehörns zu den "abschusswürdigen" Böcken, den sogenannte Ernteböcken. |
Abschussnotwendig | Wild wird als abschussnotwendig bezeichnet, wenn es wegen schlechter Entwicklung (Kümmerer; beim Muffelwild z.B. auch Einwachser) sowie Krankheit, Überalterung oder wegen Verletzung bevorzugt erlegt werden soll. |