Jagdkunde
Begriff | Definition |
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Abschussplan | Der Abschussplan ist ein behördlich genehmigter Jahresplan, der festlegt, wie viel Wild (differenziert nach Alter und Geschlecht) in jedem Jagdbezirk erlegt werden darf. In fast allen deutschen Bundesländern erstellen die Forstbehörden als wichtige Grundlage für die Abschussplanung die Forstlichen Gutachten, in denen der Einfluss des Schalenwildes auf die Waldverjüngung beurteilt wird. |
Abschussplan Österreich |
Gewisse Wildtiere unterliegen in Österreich der Abschussplanung. Nur durch behördliche Bewilligung oder Verfügung ist es zulässig, einen Abschuss dieser Tierarten vorzunehmen. Im Rahmen der Abschussplanung sind die bewilligten oder verfügten Abschüsse auch tatsächlich durchzuführen. Abschussplanungen gibt es, Schwarzwild ausgenommen, bei allen Schalenwildarten und bei den Rauhfußhühnern. In manchen Bundesländern ist auch das Murmeltier abschussplanpflichtig.
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Abschussplan Schweiz | In der Schweiz ist die Jagd ein gesetzlicher Auftrag der im Bundesgesetz- sowie der Bundesverordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel festgehalten ist. Diese Gesetzestexte definieren die Grundsätze der Jagd schweizweit. Die Kantone erstellen basierend auf dieser Grundlage ihre eigenen Jagdgesetze und -verordnungen, welche den kantonalen Besonderheiten Rechnung tragen. Um eine nachhaltige und natürliche Verjüngung des Waldes zu ermöglichen wird ein obligatorischer Abschussplan für das Schalenwild erstellt. Dieser Abschussplan wird alle vier Jahre überarbeitet und den aktuellen Umständen angepasst. Für das restliche Wild besteht keine zwingende Abschusszahl |
Abschusswidder | Als Abschusswidder bezeichnet man den Muffelwidder, der durch Hege mit der Büchse aus dem Trupp entfernt wird. |
Abschwarten | Abschwarten ist das Abziehen bzw. Abschärfen der Schwarte bei Schwarzwild und Dachs. Beim Abschwarten des Schwarzwildes erfolgen die Schnittführung und das weitere Vorgehen ähnlich wie beim übrigen Schalenwild |