Jagdkunde

Begriff Definition
Abschussplan

Der Abschussplan ist ein behördlich genehmigter Jahresplan, der festlegt, wie viel Wild (differenziert nach Alter und Geschlecht) in jedem Jagdbezirk erlegt werden darf.
Nach § 21 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes darf Schalenwild (mit Ausnahme von Schwarzwild) sowie Auer-, Birk-, Rackelhuhn und Seehunde nur auf Grund und im Rahmen eines Abschussplanes erlegt werden. Der Abschussplan für Schalenwild muss hierbei erfüllt werden.

In fast allen deutschen Bundesländern erstellen die Forstbehörden als wichtige Grundlage für die Abschussplanung die Forstlichen Gutachten, in denen der Einfluss des Schalenwildes auf die Waldverjüngung beurteilt wird.

Synonyme - Abschussplan Deutschland
Abschussplan Österreich

Gewisse Wildtiere unterliegen in Österreich der Abschussplanung. Nur durch behördliche Bewilligung oder Verfügung ist es zulässig, einen Abschuss dieser Tierarten vorzunehmen. Im Rahmen der Abschussplanung sind die bewilligten oder verfügten Abschüsse auch tatsächlich durchzuführen. Abschussplanungen gibt es, Schwarzwild ausgenommen, bei allen Schalenwildarten und bei den Rauhfußhühnern. In manchen Bundesländern ist auch das Murmeltier abschussplanpflichtig.
Für jedes Jagdgebiet ist vom Jagdausübungsberechtigten oder von seinem Jagdaufseher eine Abschussliste („jagdliches Kassabuch“) zu führen. Einmal jährlich ist diese Abschussliste der Behörde zur Überprüfung der durchgeführten Abschüsse vorzulegen. Auch im Rahmen einer einmal jährlich stattfindenden Trophäenschau (Hegeschau) werden die durchgeführten Abschüsse überprüft. Alle Trophäenträger (Geweih- und Hornträger) sind von den Erlegern vorzulegen. Die Abschüsse werden nach Geschlecht und Altersklassen bewertet und mit den Abschussplänen verglichen.

Abschussplan Schweiz

In der Schweiz ist die Jagd ein gesetzlicher Auftrag der im Bundesgesetz- sowie der Bundesverordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel festgehalten ist. Diese Gesetzestexte definieren die Grundsätze der Jagd schweizweit. Die Kantone erstellen basierend auf dieser Grundlage ihre eigenen Jagdgesetze und -verordnungen, welche den kantonalen Besonderheiten Rechnung tragen. Um eine nachhaltige und natürliche Verjüngung des Waldes zu ermöglichen wird ein obligatorischer Abschussplan für das Schalenwild erstellt. Dieser Abschussplan wird alle vier Jahre überarbeitet und den aktuellen Umständen angepasst. Für das restliche Wild besteht keine zwingende Abschusszahl

Abschusswidder

Als Abschusswidder bezeichnet man den Muffelwidder, der durch Hege mit der Büchse aus dem Trupp entfernt wird.

Abschwarten

Abschwarten ist das Abziehen bzw. Abschärfen der Schwarte bei Schwarzwild und Dachs. Beim Abschwarten des Schwarzwildes erfolgen die Schnittführung und das weitere Vorgehen ähnlich wie beim übrigen Schalenwild