Jagdkunde
Begriff | Definition |
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Abklingeln | Als Abklingeln auch Klingeljagd bezeichnet man das Durchstreifen von Wiesen und Feldern, wobei zwei oder mehr Personen eine mit Lärmvorrichtungen (z.B. Klingeln, Schellen, Glöckchen uws.) bestückte Leine über den Boden ziehen, um dadurch das Wild aufzuscheuchen und den abgestellten Schützen zuzutreiben. Als Jagdmethode nach § 19, Abs. 1, Satz 3 BJagdG verboten, zur Wildrettung (ausmähen) erlaubt. |
Ablaufen lassen |
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Ablegen |
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Ablegetyp | Rotwild, Damwild, Sikawild, Rehwild und Schwarzwild zählen zum Ablegetyp. Die Jungen werden für ein paar Tage abgelegt, da diese dem Muttertier nicht sofort über lange Distanzen folgen können. Die Jungen des Ablegetyps besitzen eine charakteristische Fleckenfärbung (Kälberfleckung). |
Ablenkfütterung |
Die Ablenkfütterung ist eine Fütterung für Schwarzwild im Wald. Die Ablenkfütterung soll das Schwarzwild an den Wald binden und damit vermeiden helfen, dass es zu Felde zieht und hohe Wildschäden verursacht. Diese Futterstellen sind räumlich so anzulegen, dass das Wild von den gefährdeten Flächen ferngehalten wird. Die Erlegung des Wildes an solchen Stellen ist verboten, bei einer Kirrung jedoch erlaubt. |