Falknerei

Begriff Definition
Vogelrecht

Mit Vogelrecht bezeichnet man den Anteil der Beute, die dem Beizvogel gegeben wird.

Voliere

Die Voliere ist ein besonders großer Vogelkäfig, in dem Vögel auch frei fliegen können. Voliere sind rundum verdrahtet und haben fast immer einen überdachten Teil. Die Grösse der Voliere hängt von der Vogelart und Vogelzahl ab. Je nach Verwendungszweck werden Zucht- und Flug- Volieren unterschieden.

vorlange Penn

Die vorlange Penn ist die Schwungpenne, die nach der längsten Penn (lange Penn) folgt. Das ist beim Falken die dritte Schwungfeder von außen gezählt.

Vorlaß

Vorlaß, auch Vorloß genannt, ist eine andere Bezeichnung für das Federspiel und für alle toten oder lebenden Tiere, die man dem Beizvogel vorwirf.

„Der Vorlaß ist ein Stück rothes Tuch oder ein Holz, das einen Schnabel, Schwingen und Fänge hat. Auf diesem werden sie geätzt. Will man nun den Vogel rufen, so schwingt man den Vorlaß in die Höhe, auf den er sogleich flieget, wenn er sein gewöhnliches Luder oder Fressen erblicket und ein gewisses Geschrei machen höret. (...) Die an dem Vorlaß befestigten Federn heißen eigentlich das Federspiel. Man verändert diese Federn, nachdem man den Falken auf Milanen, Raiger oder Rebhühner abrichten will.“
(Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft. 242 Bände. Berlin, 1773-1858, Band 4, S. 173

Waage

Gut eingeflogene Beizfalken wenden nach einem Angriffsflug bei geringem Wind nicht erst unter Wind, um dann über Wind streichend erneut anzugreifen, sondern wenden sofort auf der Stelle und kommen unter Wind oder mit halbem Wind zurück, um erneut zu stossen. Diese Art, auf das Federspiel zu fliegen, nennt man in der Falknersprache die Waage.