Jagdkunde
Begriff | Definition |
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Gespenst machen | Konnte ein geschossenes Stück Wild nicht sofort oder gar erst am darauffolgenden Tag abtransportiert werden, wurde es mit einer abgeschossenen Patronenhülse oder früher während der Vorderladerzeit mit Pulver eingeriebene Papierstreifen oder ein in Pulver eingeriebenes Tuch verstänkert und mit Brüchen verblendet. Dieses Verblenden und Verstänkern (Verwittern) bezeichnete man als „Gespenst machen“ und sollte Raubwild und Sauen abhalten. |
Gesperre |
Als Gesperre bezeichnet man die Gesamtheit der Jungen und der Alten (Familie) bei Auerwild, Birkwild, Haselwild, Rebhuhn, Trappe und Fasan. |
Geständert | Geständert heißt, dass bei Flugwild ein oder beide Ständer durch einen Schuss verletzt wurden. Der Österreichische Ausdruck für geständert ist gestangelt. |
Gestell |
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Gestüber | Mit Gestüber, veraltet auch Gestöber, bezeichnet man die gemeinsam ausgeschieden Exkremente (Harn und Kot) allen essbaren zum Niederwild gehörenden Federwildes, außer den Greifvögeln (Geschmeiß) und der Trappen. Das Gestüber gehört zu den Pirschzeichen. |