Jagdkunde
Begriff | Definition |
---|---|
Äsungsphasen | Federwild und Haarwild haben verschiedene Äsungsphasen. Die Äsungsphasen des Feldhasen liegen überwiegend in der Nacht. Beim Schalenwild liegen diese über den Tag verteilt und werden immer wieder durch Wiederkäuungsabschnitte, die gleichzeitig als Ruhezeit genutzt werden, unterbrochen. |
Atzungsrecht | Das Atzungsrecht war im Mittelalter eine Dienstbarkeit, die Untertanen ihren Herren zu erbringen hatten. Jagdherr und Bedienstete, einschliesslich der Hunde und Pferde, hatten häufig das Recht, während der Jagd in Höfen, Klöstern usw. Unterkunft, Essen und Futter zu verlangen. Jäger, Hunde und Pferde wurden aber auch oft ständig längere Zeit in Dörfern und Klöstern untergebracht. Die Befugnis, das Atzungsrecht zu fordern, ging teils auf den Besitz bestimmter Güter zurück, teils auf Verträge oder altes Herkommen. Manche Holzberechtigungen haben ihren Grund in der Atzungspflicht. Später traten an die Stelle des Atzungsrechts Geld- und Naturalabgaben, wie Herbergegeld, Futterhafer und Atzgeld usw. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts erlosch das Atzungsrecht. |
Auerwild |
1) Bezezeichnung. für Auerhahn und Auerhenne, seltener auch Auergeflügel genannt. |
Aufartung | Den Wildbestand durch sachgemässe Auslese und Hege mit der Büchse und durch andere geeignete Massnahmen verbessern. Vorrangig sollte dabei die Erhaltung erbgesunder und artstarker Tiere durch die Herausnahme aller schwachen und kranken Stücke sein, die dem Hegeziel nicht entsprechen und deshalb zur Fortpflanzung nicht geeignet sind. Inzwischen hat man erkannt, dass die Überlegungen und Massnahmen zur Aufartung falsch sind. |
Aufäsen |