Jagdkunde

Begriff Definition
Eingewöhnungsgatter

Das Eingewöhnungsgatter oder Eingewöhnungsgehege ist ein vollständig eingefriedete Freigehege, in denen Wild, hauptsächlich Schalenwild (z.B. Muffel- und Damwild), zum Zwecke der Einbürgerung oder Wiedereinbürgerung in der natürlichen Umgebung seines zukünftigen Lebensraumes gehalten wird. Eingewöhnungsgatter sollen in ruhigen und störungsfreien Gebieten liegen und die Umzäunung soll mindestens 2 m hoch sein. Solange sich das Wild im Gatter befindet, muss für ausreichende Fütterung gesorgt sein.

Synonyme - Eingewöhnungsgehege
Einhauen

1) Luchs, Wildkatze oder Greifvögel hauen ein, wenn sie ihre Krallen oder Fänge in die Beute schlagen.
2) Einhauen auch Einschlagen bezeichnete früher in der Falknersprache, wenn ein Greifvogel, insbesondere der Geier, die Beute aufnahm und forttrug.
2) Einhauen ist die veraltete Bezeichnung für den Bodeneinschlag in den Dachs- oder Fuchsbau (Jagdart).

Einholen
  • 1) Wenn Schweißhunde oder Apportierhunde angeschweißtes Wild, Windhunde bei der Hetze den Hasen, Hatzhunde bei der Sauhatz das Schwarzwild erreichen, spricht man von einholen.
  • 2) Einholen wird auch das Zurückholen des freigelassenen Beizvogels auf die Faust genannt, insbesondere beim Anwarten oder aus der freien Folge.
Einkesseln

Eine Rotte Schwarzwild schiebt sich in den Kessel.
Ein Stück Schwarzwild schiebt sich ins Lager.
Gegensatz ausschieben

Einlauf
  • 1) Der Einlauf ist eine Vorrichtung, die dem Wild das Einwechseln in ein Gatter ermöglicht, das Auswechseln jedoch verhindert.
  • 2) Der Einlauf ist der Pass, auf dem der Hase am Morgen vom Felde zu Holze rückt.