Jagdhunde

Begriff Definition
Zwinger
  1. Hundezwinger
  2. Alte Bezeichnung für die Einzäunung des in Gefangenschaft lebenden Haarraubwildes, seltener auch für Rotwild gebräuchlich. Ursprünglich war ein Zwinger ein zwischen der inneren und äusseren Ringmauer einer mittelalterlichen Stadtbefestigung oder Burg gelegener freier Platz, der als Baumgarten oder Acker diente (Zwinger-Garten), in dem auch wilde Tiere gehalten wurden.
  3. Die Gesamtheit aller Hunde eines Züchters, die unter einem bestimmten vom Zuchtverein genehmigten Namen erfasst und eingetragen werden. Der Zwingername wird hinter dem Rufnamen des Hundes auf der Ahnentafel (Abstammung) im Zuchtbuch usw. eingetragen.
Zwingername

Der Zwingername ist in Deutschland ein vor Nachahmung geschütztes Züchterkennwort für einen Hundezwinger. Diesen Namen erhalten alle Hunde der gleichen Rasse, die in diesem Zwinger gezüchtet wurden. Der Zwingername kann sich, je nach Antrag, auf die betreffende Hunderasse oder auf den Zwinger allgemein beschränken. Durch den Zwingerschutz wird der eingetragene Zwingername gegen Zweitverwendung geschützt.