Jagdkunde
Begriff | Definition |
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Kirchgang | Als Kirchgang auch als Wandlung, Hingang wird das bedächtige Einziehen des Hirsches vom Feld zum Holz nach der Äsung in der Morgendämmerung genannt. Weil er gesättigt ist, zieht er gemächlicher ein, als wenn er hungrig zu Felde zieht. Dies lässt sich auch an der Fährte erkennen. Der Hirsch macht dabei häufig den Widergang, d.h., er wechselt ein Stück auf der eigenen (Nacht-)Fährte zurück, um dann im scharfen Winkel zu seinem Einstand zurück zuziehen. Der Widergang und der Kirchgang sind Hirschgerechte Zeichen. |
Kirrung | Die Kirrung ist eine Abschusshilfe, an der kleinere Futtermengen (Kirrmittel) ausserhalb von festen Fütterungsanlagen gelegentlich ausgebracht werden, um Wild anzulocken. Soweit nach Landesrecht erlaubt, finden für die einzelnen Wildarten folgende Kirrmittel Verwendung:
Einige Bundesländer verbieten das Ausbringen von Erzeugnissen, die tierisches Protein enthalten, und das Kirren mit Lebensmittelresten. Zu beachten ist in jedem Fall, dass Lebensmittelreste nur nach Erhitzung verfüttert werden dürfen. Das Anludern mit Schlachtabfällen ist nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz verboten. Ob die Kirrung auch als Fütterung (dann: Abschussverbot) anzusehen ist, ist teilweise heftig umstritten; daher sind die Regelungen in den jeweiligen Landesjagdgesetzen zu beachten. Schwarzwild hingegen darf nach den meisten Landesjagdgesetzen an der Kirrung erlegt werden. |
Kitz |
1) Als Kitz bezeichnet man junges Rehwild, Gamswild und Steinwild, seltener Damwild, von der Geburt bis zum 31. März des auf die Geburt folgenden Jahres. Nach Geschlecht unterscheidet man Bockkitz bzw. Kitzbock und Geißkitz sehr selten Rickenkitz.
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